Nike setzt einstweilige Verfügung gegen Adidas durch

September 26, 2012

Wie das Magazin Sponsors berichtet, impotent hat Nike vor dem Landgericht Nürnberg/Fürth eine einstweilige Verfügung gegen den Konkurrenten Adidas durchgesetzt. Der Herzogenauracher Sportartikelkonzern muss damit die Produktion und den Verkauf eines Laufschuh-Modells stoppen.

„Es geht um die Unterlassung der Produktion und Vermarktung dieses Schuhs in Deutschland“, sagt Nike-Sprecher Olaf Markhoff. Bei Adidas wollte man die Entscheidung inhaltlich nicht kommentieren. „Uns liegen die Unterlagen vor, und die prüfen wir jetzt“, hieß es von Unternehmensseite. Adidas hatte den umstrittenen Schuh, bei dem das Obermaterial nicht wie üblich aus verschiedenen Teilen zusammengeklebt, sondern aus einem Stück hergestellt wird, in kleiner Auflage bei den Olympischen Spielen 2012 in London vorgestellt.

Nike sieht in dem Schuh jedoch eine Verletzung eines eigenen Patents aus dem Jahr 2002. Auf dessen Grundlage hatte der US-amerikanische Konzern in diesem Frühjahr die sogenannte „Flyknit Footwear Technologie“ vorgestellt, bei der das Obermaterial aus einem Stück gehäkelt wird. Bei dieser Produktionsweise soll als positiver Nebeneffekt besonders wenig Abfall entstehen.

Beim juristischen Streit zwischen den Konkurrenten ist vorerst kein Ende in Sicht. Denn um die einstweilige Verfügung in ein dauerhaftes Unterlassungsurteil umzuwandeln, hat Nike bereits angekündigt, ein Hauptsacheverfahren anstrengen zu wollen, und damit ein dauerhaftes Verkaufsverbot für den Adidas-Schuh.