Kommission lockert Verbot für Sportwettenwerbung

September 25, 2012

Wie das Magazin „Sponsors“ berichtet, health hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) das Verbot für Werbung von Sportwettenanbieter bei TV-Sendern gelockert. Ab sofort dürfen sie als Presenter werblich auftreten. Bislang wurde jede Form von Sportwettenwerbung beanstandet.

Ende Juni wurde zum Beispiel Werbung der Anbieter Bwin und Tipico beim privaten Fernsehsender Sat.1 beanstandet und für die Zukunft untersagt. Auch Sport1 wurde Sportwettenwerbung verboten. Begründet wurde dieses Verbot mit dem geltenden Glücksspielrecht. Das hat sich zum 1. März in Schleswig-Holstein und zum 1. Juli in 13 Bundesländern geändert. Auf die Gesetzesänderung in den 13 Ländern stützt sich nun die neue Haltung der ZAK. Denn nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag sollen Wettenanbieter, die eine Konzession besitzen, grundsätzlich werben dürfen. Näheres soll eine Werberichtlinie regeln, die in Bearbeitung ist und noch verabschiedet werden muss.

Unternehmen, die nun eine der 20 bundesweiten Sportwetten-Konzessionen in Deutschland beantragt haben, dürfen ab sofort Sendungen im Privatfernsehen sponsern, ohne dass die Medienaufsicht dies beanstanden wird. Das Presenting oder TV-Sponsoring, wie es die ZAK nennt, darf aber nicht mit einem „werblichen Zusatz“ versehen sein, erklärte eine Sprecherin der Kommission auf Nachfrage. Werbefilme, zum Beispiel von Bwin mit den FC-Bayern-Granden Uli Hoeneß, Karl-Heinz Rummenigge und Karl Hopfner, sind weiterhin nicht erlaubt. Dieses Prozedere soll mit dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) abgesprochen worden sein. Die VPRT war für eine Stellungnahme gegenüber SPONSORs nicht zu erreichen.

Vor dem Hintergrund der harschen Kritik an dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, an dem Vergabeprozess der 20 bundesweiten Sportwettenlizenzen und an den ersten Entwürfen der Werberichtlinie für Glücksspielanbieter ist die Bedeutung der neuen ZAK-Vorgabe als gering einzustufen. Anfang diesen Monats hatte Thomas Deissenberger, Vorsitzender der Geschäftsführung von Constantin Sport Marketing und Sprecher des Arbeitskreises Wetten beim VPRT, gegenüber SPONSORs mit Blick auf die noch zu verabschiedende Werberichtlinie mitgeteilt, das Glücksspielwesen in Deutschland sei „nach wie vor nicht in einer kohärenten Weise ausgestaltet und genügt daher nicht den europarechtlichen Anforderungen. Aus diesem Grund halten wir die Bewerbung von Sportwettangeboten mit EU-Lizenz weiterhin für zulässig und erhalten diese vorläufig aufrecht.“

Auch dürfte die ZAK-Regelung nur für eine Übergangszeit gelten. Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, das ein deutlich liberaleres Glücksspielgesetz hat, arbeiten die Bundesländer gerade an einer Werberichtlinie, die noch in diesem Jahr in Kraft treten soll. Der aktuelle Entwurf regelt unter anderem Werbung von Sportwettenanbietern im Fernsehen. Doch auch dies könnte nur eine Übergangsregelung sein: Einzelne Wettenanbieter haben bereits juristische Schritte gegen die Werberichtlinie angekündigt und Rechtsexperten räumen ihnen vor Gericht gute Chancen ein.