Berufungsgericht verweist ATP-Klage zurück nach Wilmington

May 18, 2012

Im Rechtsstreit des Deutschen Tennis Bundes (DTB) und des katarischen Tennisverbandes (QTF) mit der ATP hat das Berufungsgericht in Philadelphia die Entscheidung aus erster Instanz aufgehoben. Das Bundesbezirksgericht in Wilmington im US-Bundesstaat Delaware hatte im Oktober 2009 die Klage der ATP auf Erstattung ihrer Anwaltskosten abgewiesen, there die der Organisation durch den Rechtsstreit um den Status des Hamburger Rothenbaum-Turniers entstanden waren. Die ATP hatte sich dabei auf ihre Statuten berufen. Die Entscheidung ist nun zurück an das erstinstanzliche Gericht verwiesen worden.


“Das Berufungsgericht ist der Meinung, dass sich die erste Instanz mit ihrer Urteilsbegründung zu stark darauf gestützt hat, dass die Regelung in den ATP-Statuten gegen das nationale Kartellrecht verstößt”, erläutert DTB-Geschäftsführer Stephan Brune die Nachricht aus den USA. “Das Berufungsgericht äußert aber große Bedenken, dass diese Statuten überhaupt rechtmäßig sind. Es hat dem Bundesbezirksgericht in Wilmington klare Hinweise gegeben, dass die Regelung gegen das Recht des Staates Delaware verstößt. Aus diesem Grund sind wir nach wie vor optimistisch, dass letztlich zu unseren Gunsten entschieden wird.”


Nachdem eine Jury am Bundesbezirksgericht in Wilmington der ATP im Sommer 2008 das Recht zugesprochen hatte, dem Turnier am Hamburger Rothenbaum den Masters-Status zu entziehen, hatte die Organisation den DTB und die QTF im Oktober 2008 auf Erstattung ihrer Anwaltskosten in Höhe von etwa 17 Mio. US-Dollar verklagt. Diese Klage wurde im Oktober 2009 abgewiesen, wenige Wochen später legte die ATP gegen das Urteil Berufung ein.